Der Frühling hält Einzug in unserer Kita
Jedes Jahr im Frühjahr ist es wieder soweit: Der ,,Arbeitseinsatz“ oder ,,Frühjahrsputz“ stand in unserer Kita auf dem Plan, um den Kräuter- und Gemüsegarten, den Spielplatz und den Vorgarten der Kita herauszuputzen.
Öffnung Kita ab 20.05.2021
Liebe Kinder und liebe Eltern,
endlich ist es soweit. Die Kita wird ab Donnerstag, den 20. Mai, wieder für alle Kinder öffnen. Aufgrund der Regelung, dass eine Betreuung nur in festen Gruppen erfolgen kann, ist die Öffnungszeit von 06:30 Uhr bis 16:00 Uhr beschränkt.
Wir freuen uns auf euch und bis dahin bitte alle gesund bleiben.
Erstattung der Elternbeiträge
Sehr geehrte Eltern,
die bereits bezahlten Elternbeiträge für Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, werden wochenweise abgerechnet und im Folgemonat erstattet. (analog Feb./ Mrz.)
Zahngesundheit- Gruppenprophylaxe in der Kita
In der Gesundheitserziehung kommt dem Kindergarten eine besondere Bedeutung zu.
Regelungen ab 26.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
das geänderte Infektionsschutzgesetz tritt ab 24.04.2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Kita nur zur Notbetreuung öffnet. Maßgebend sind hier die Zahlen vom Robert-Koch-Institut. Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Bautzen liegt heute bei 238,5 (RKI). Da für die vergangenen 3 Tage die 7-Tages-Inzidenz diesen Schwellenwert ebenso überschritten hatte, öffnet die Kita ab Montag nur zu Notbetreuung.
Das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung ist von ihrem Arbeitgeber auszufüllen (Anlage 3). Die Liste der systemrelevanten Berufe können Sie der Anlage 1 und 2 entnehmen.
Anlage 1 & 2 systemrelevante Berufe
Anlage 3 Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Nicht systemrelevante Eltern können sich das Formular "Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita zur Beantragung von Kinderkrankengeld" bzw. zur Vorlage beim Arbeitgeber ausfüllen lassen. Bitte melden Sie sich hierzu in der Kita.
Bescheinigung Nicht-Inanspruchnahme Kita.pdf
Die grundsätzlichen Regelungen und Schreiben haben wir ihnen nachstehend nochmals verlinkt. Die Elternbeiträge werden den Eltern für nicht notbetreute Kinder erstattet. Wir bitten zur Klärung der Formalitäten hierzu noch etwas um Geduld.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 16.04.2021
Bundesnotbremse führt zu Kitaschliessungen
Umsetzung IfSG im Kitabereich vom 22.04.2021
Bitte haben Sie für die nicht durch uns getroffenen Regeln Verständnis.